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VGH Bayern, 07.07.2009 - 3 CS 09.752 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entlassung eines Beamten auf Probe (Polizeivollzugsbeamter) wegen fehlender charakterlicher Eignung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Beamten auf Probe (Polizeivollzugsbeamter) wegen fehlender charakterlicher Eignung; Auswirkungen des unpünktlichen Erscheinens zum Dienstbeginn und des Erscheinens zum Dienstbeginn in dienstunfähigen Zustand; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5; ; BayBG i.d.F. bis zum 31.03.2009 Art. 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlicher Dienst: Entlassung eines Beamten auf Probe (Polizeivollzugsbeamter) wegen fehlender charakterlicher Eignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2009 - M 5 S 09.581
- VGH Bayern, 07.07.2009 - 3 CS 09.752
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2009 - 3 CS 09.752
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbes. BVerwG, Urteil vom 8.5.2001, Az. 1 D 20/00, NJW 2001, 3565 zu der gleichlautenden Vorschrift des § 54 BBG, der sich der Senat anschließt), liegt ein Verstoß gegen das Wohlverhaltensgebot bereits dann vor, wenn das Verhalten geeignet ist, Achtung oder Vertrauen zu beeinträchtigen, wenn das Verhalten typischerweise (objektiv gesehen) zu einer Beeinträchtigung führen kann, eine Beeinträchtigung also konkret möglich ist. - VGH Bayern, 01.04.2008 - 3 CS 07.3388
Entlassung eines Beamten auf Probe (Polizeimeister) wegen einer …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2009 - 3 CS 09.752
Auf entsprechenden Antrag des Antragstellers stellte das Verwaltungsgericht München die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Entlassungsverfügung wieder her (Beschluss vom 23.11.2007, Az.: M 5 S 07.4310), der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 1. April 2008 (Az. 3 CS 07.3388) die entsprechende Beschwerde des Antragsgegners zurück.